Stellungnahme der JAMÖ zum Primärversorgungsgesetz

Die JAMÖ hat eine Stellungnahme im Rahmen des laufenden Begutachtungsverfahren für das Gesundheitsreformumsetzungsgesetzes 2017 abgegeben, das auch das Primärversorgungsgesetz enthält (vulgo PHC-Gesetz).

DIe Stellungnahme konzentriert sich auf unser Kernthema der Ausbildung und nimmt auch zu Punkten wie Anstellung in Gruppen- oder Einzelpraxen Stellung. Eine ausführliche Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen rund um die Primärversorungseinheiten war uns aufgrund der sehr komplexen rechtlichen Thematik nicht möglich.

Die vollständige Stellungnahme gibt es im Anhang. Im folgenden die Kurzzusammenfassung:

  1. Grundsätzliches: Prinzipiell begrüßen wir die Schaffung eines Primärversorgungsgesetzes, da hierdurch die wichtige Rolle der Primärversorgung im Gesundheitswesen hervorgehoben wird.
  2. Basisausbildung: Die Rolle der Primärversorgungseinheiten als Ausbildungsstellen wird im Entwurf ausdrücklich betont, jedoch verhindert das derzeitige Ärztegesetz §6a (3) die Möglichkeit der Absolvierung der Basisausbildung in PVEs. Dies sollte insbesondere auch mit Hinblick auf die Rekrutierung von Jungärzt_innen für die Allgemeinmedizin korrigiert werden.
  3. Lehrpraxis: Die Funktion der PVEs als Lehrpraxis wird zwar erwähnt, jedoch wird nicht konkret auf die Finanzierung der Lehrpraxisstellen eingegangen. Es muss sichergestellt sein, dass durch die erwähnten neuen Honorierungsmodelle oder andere Finanzierungsmechanismen die Lehrpraxisstellen voll finanziert sind und so eine ausreichende Anzahl an Ausbildungsplätzen sichergestellt wird.
  4. Anstellung von Ärzt_innen in Einzel- und Gruppenpraxen: Wir unterstützen die im Begleitschreiben genannte Möglichkeit der Anstellung von Ärzt_innen in Gruppenpraxen in einem Verhältnis von 1:1 von Gesellschafter und Angestellten. Das Verhältnis sollte sich dabei auf die Vollzeitäquivalente beziehen und nicht auf natürlichen Personen, um z.B. Elternteilzeit zu ermöglichen. Zudem sollte diese Möglichkeit auch für Einzelpraxen gelten.
  5. Kernteam: Die fehlende Erwähnung der Ordinationsassistent_innen im Kernteam ist verwunderlich. Da diese Berufsgruppe eine essentielle Rolle im Konsultations- und Versorgungsprozess spielt, sollte sie auch hier entsprechende Erwähnung finden.
  6. Aufwertung des Berufsbildes: Für eine Aufwertung des Berufsbildes wird eine Änderung der Versorgungsstrukturen alleine nicht ausreichen. Universitäre und postgraduelle Ausbildung müssen dabei ebenso berücksichtigt werden wie der Facharzt für Allgemeinmedizin, allgemeinmedizinische Forschung und ein klarer Versorgungsauftrag für die Primärversorgung.

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