Informationen zur außerordentlichen Mitgliedschaft

Die Arbeit der JAMÖ wird von vielen Seiten sehr geschätzt und anerkannt. Wer die Voraussetzungen erfüllt (Medizinstudium oder innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss der Allgemeinmedizinausbildung), kann die JAMÖ durch eine ordentliche Mitgliedschaft unterstützen. Besteht diese Möglichkeit nicht, so gibt es noch die außerordentliche Mitgliedschaft. Außerordentliche Mitglieder sind Personen oder Institutionen, die die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines Mitgliedsbeitrags fördern.

Der Mindestmitgliedsbeitrag für außerordentliche Mitglieder beträgt dzt. EUR 100,- (Beschluss vom 13.10.2018).

Vorteile für außerordentliche Mitglieder:

  • Erhalt des JAMÖ-Newsletters
  • Zugang zum internen Bereich
  • Einladung zur JAMÖ-Generalversammlung
  • Jährlicher Bericht über die JAMÖ-Tätigkeit
  • Nennung auf der JAMÖ-Webseite - bei Institutionen verpflichtend

Das Kleingedruckte:

Außerordentliche Mitglieder sind vom Gratis-Zugang der EBM-Guidelines leider ausgenommen. Zudem besteht kein Stimmrecht in der Generalversammlung.
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme von außerordentlichen Mitgliedern unter besonderer Berücksichtigung der Wahrung der Unabhängigkeit und des Ansehens des Vereins. Mitgliedsanträge von Unternehmen aus dem Bereich der pharmazeutischen oder Medizinprodukteindustrie sind daher grundsätzlich nicht möglich.