Richtlinien Gewinnspiel März 2019

RICHTLINIEN ZUR TEILNAHME AM FACEBOOKGEWINNSPIEL DER JUNGEN
ALLGEMEINMEDIZIN ÖSTERREICH (JAMÖ) IM MÄRZ 2019

Im Folgenden wurde zur besseren Lesbarkeit auf die weibliche Form verzichtet. In jedem Fall sind selbstverständlich sowohl männliche als auch weibliche Personen gemeint.

§ 1 Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist die Junge Allgemeinmedizin Österreich (JAMÖ), Adresse: c/o Wiener
Medizinische Akademie Alser Straße 4 UniCampus 1.17 A-1090 Wien, E-Mail: office@jamoe.at, ZVR-Zahl:
80540015.

Es gelten die unter § angeführten datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

§ 2 Teilnahmebedingungen

Um am Gewinnspiel teilnehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Eine Person muss die Facebookseite „JAMÖ – Junge Allgemeinmedizin Österreich“ mit „gefällt mir“ markieren.
  2. Der auf der Facebookseite gepostete Beitrag zum Gewinnspiel muss mit „gefällt mir“ markiert werden.
  3. In den Kommentaren des Beitrages muss „kommentiert“ werden, für welchen Zweck der Gewinn verwendet werden soll.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur möglich, wenn alle drei genannten Voraussetzungen (§2, 1.-3.) erfüllt sind. Die genannten Aktionen müssen mit demselben Profil erfolgen. Jeder User kann nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen die mindestens 18 Jahre alt sind.

§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel

  1. Nicht teilnahmeberechtigt sind Vorstandsmitglieder der JAMÖ.
  2. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die JAMÖ das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
  3. Ausgeschlossen werden Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden. Durch die Angabe unwahrer Personenangaben kann ein Ausschluss vom Gewinnspiel erfolgen. Personen welche unangemessene oder missbräuchliche Inhalteauf der Facebookseite des Veranstalters kommentieren oder posten werden automatisch vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere Beleidigungen, Gewalt, Nacktheit, Hassreden oder Ähnliches. Der Veranstalter behält sich vor, in einem solchen Fall dies an Facebook zu melden bzw. bei strafrechtlich relevanten Vergehen Anzeige zu erstatten.

§ 4 Gewinngegenstand

Gegenstand des Gewinnes ist folgendes Buch:

  • Leitfaden Allgemeinmedizin – Leitfaden für Mentoring, Famulatur, AMPOL, KPJ und Turnus“, Herbert Bachler (Hrsg.), 7. Auflage 2018, ISBN: 978-3-903030-63-3, Studia Universitätsverlag Innsbruck 2018

Unter allen gültigen Teilnehmern werden insgesamt 5 Exemplare dieses Buches verlost.

§ 5 Durchführung und Gewinnerverständigung

  1. Das Gewinnspiel findet im Zeitraum zwischen 11.03.2019, 00:01 Uhr und 17.03.2019, 23:59 Uhr statt.
  2. Die Gewinner werden mittels Zufallsprinzip (Los) ermittelt.
  3. Die Gewinner werden schriftlich mittels privater Nachricht auf Facebook verständigt. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden. Im Falle eines Gewinnes ist die jeweilige Person damit einverstanden, dass sie zum Zweck der Gewinnzusendung nach Aufforderung im Rahmen einer privaten Facebooknachricht der JAMÖ ihre Postadresse bekannt gibt.
  4. Sollten die Person auf diese Weise nicht erreichbar oder das verwendete Profil fehlerhaft bzw. ungültig sein, ist die JAMÖ nicht verpflichtet, eine andere Art der Verständigung zu verwenden.
  5. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer Gewinner ermittelt. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.
  6. Eine Barauszahlung der Gewinne oder ein Gewinnersatz ist keinesfalls möglich.

§ 6 Gewährleistungsausschluss

  1. Die JAMÖ weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Funktion und Verfügbarkeit des Gewinnspieles keinerlei Gewährleistung übernommen wird.
  2. Die JAMÖ behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu beenden, zu verlängern oder früher abzubrechen, ohne, dass hieraus wie auch immer geartete Ansprüche gegenüber der JAMÖ entstehen können.
  3. Der Veranstalter JAMÖ übernimmt keinerlei Verantwortung für den einwandfreien Zustand und Funktionalität des Gewinngegenstandes. Bei Beschädigungen des Gewinngegenstandes besteht keinerlei Anspruch auf Ersatz.
  4. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für fehlerhafte oder ausbleibende Zustellung des Gewinngegenstandes durch das Versandunternehmen. Der Gewinngegenstand wird nicht per Einschreiben versendet.

§ 7 Datenschutzbestimmungen

Die von den Teilnehmern preisgegebenen Daten werden vom Veranstalter ausschließlich in Zusammenhang mit dem gegenständlichen Gewinnspiel und ggf. der damit verbundenen Gewinnbenachrichtigung verwendet. Mit Preisgabe der unter §2 genannten Informationen zur Teilnahme gibt sich der Teilnehmer mit den hier angeführten Datenschutzbestimmungen einverstanden. Die von den Teilnehmern angegebenen Daten werden von der JAMÖ nicht für andere Werbezwecke als für das gegenständliche Gewinnspiel verwendet. Aufgrund der Datenschutzeinstellungen der JAMÖ-Facebookseite sind die von den Teilnehmern angegebenen Kommentare sowie „Gefällt mir“- Angaben öffentlich sichtbar. Informationen welche dem Veranstalter via privater Facebooknachricht mitgeteilt werden (einschließlich der Postadresse der Gewinner), werden vom Veranstalter für keine weiteren Zwecke als der Zustellung des Gewinnes verwendet und werden vom Veranstalter nicht an Dritte weitergegeben.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  2. Über das Gewinnspiel wird kein Schriftverkehr geführt.
  3. Es ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.
  4. Das Gewinnspiel steht in keinerlei Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook unterstützt, gesponsert oder organisiert.