Stand: 14.10.2020
§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
(1) Der Verein führt den Namen „Junge Allgemeinmedizin Österreich“, die Kurzbezeichnung lautet „JAMÖ“.
(2) Er hat seinen Sitz in Wien und erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich.
(3) Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.