Verein

Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden?

  • MedizinstudentInnen mit besonderem Interesse an Allgemeinmedizin
  • ÄrztInnen in Ausbildung für Allgemeinmedizin
  • ÄrztInnen für Allgemeinmedizin in den ersten 5 Jahren nach Abschluss der Ausbildung

Statuten

Stand: 14.10.2020

§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
    (1) Der Verein führt den Namen „Junge Allgemeinmedizin Österreich“, die Kurzbezeichnung lautet „JAMÖ“.
    (2) Er hat seinen Sitz in Wien und erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich.
    (3) Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.

Über die JAMÖ

Lobby – Netzwerk – Aus- und Weiterbildung

Seiten