Ärzteausbildung NEU

Auf dieser Seite wollen wir einen kurzen Überblick über die rezenten Änderungen in der Ausbildung zur Ärztin/ zum Arzt für Allgemeinmedizin geben. Für eine detailliertere Information zur allgemeinmedizinsichen Ausbildung empfehlen wir die Internet-Seiten der ÖGAM und der Österreichischen Ärztekammer.

Seit Juni 2015 gilt die neue Ausbildungsordnung für Ärzte - im juristischen Kürzel als ÄAO 2015 bezeichnet. Die ÄAO 2015 bringt je nach Fachrichtung teils massive Veränderungen in der Ausbildung mit sich (z.B. Zusammenlegung Orthopädie und Unfallchirurgie). Für die Allgemeinmedizin wird die Ausbildungszeit zum Arzt für Allgemeinmedizin formal um 6 Monate, auf insgesamt 3 1/2 Jahre verlängert. In den nächsten Jahren soll sich jedoch die Zeit in der Lehrpraxis von derzeit 6 auf 9 bzw. schlussendlich 12 Monate verlängern, womit die Ausbildungsdauer insgesamt 4 Jahre dauern wird. Zudem wird es schwieriger, Ausbildungszeiten aus der Allgemeinmedizin für eine Sonderfach-Ausbildung anrechnen zu lassen. Diese gewollte Änderung basiert dem Vernehmen nach darauf, dass man die Ausbildungszeit für Ärzte insgesamt verkürzen wollte.

Die Basisausbildung

Wie jedes Fach beginnt auch die Allgemeinmedizin mit der neunmonatigen Basisausbildung. Dieses im Alltag immer noch als "Common-Trunk" bezeichnete Gebilde soll einige Grundfertigkeiten und Kentnisse von wichtigen, häufigen Krankheitsbildern vermitteln, die für alle ÄrztInnen, ungeachtet der Fachrichtung essentiell sind. Entgegen der geläufigen Meinung, setzt sich die Basisausbildung nicht aus 6 Monaten Innere und 3 Monaten Chirurgie zusammen! Die zu absolvierenden Fächer und die jeweilige Aufenthaltsdauer ist vom ärztlichen Direktor relativ frei einteilbar, sofern die Ausbildungsziele des Rasterzeugnis erfüllt werden. Die Basisausbildung kann jedoch nur in Krankenanstalten mit Öffentlichkeitsrecht absolviert werden. Ein Aufenthalt in der Lehrpraxis wird hierfür nicht angerechnet.

Verbesserungsmöglichkeiten für die Basisausbildung

Aus Sicht der Allgemeinmedizin wäre ein Aufenthalt von zumindest drei Monaten in der Lehrpraxis äußerst wichtig. Abgesehen davon, dass wahrscheinlich ein Gutteil der Lernziele in der Allgemeinmedizinpraxis errreicht werden können, bietet die längerwährende Tätigkeit in der Lehrpraxis im Vorfeld des Spitalsturnus eine wichtige Basis, um für die weitere Ausbildung die allgemeinmedizinsich relevanten Fragestellungen zu erfassen und hinreichende Kompetenzen zu erwerben. Zudem profitieren auch die Kliniken von bereits im Vorfeld breit ausgebildeten AusbildungsärztInnen für Allgemeinmedizin, die oft wichtige Beiträge zur Betreuung der stationären Patienten abseits der jeweiligen fachspezifischen Problematik liefern.

Wie hole ich am meisten aus meiner Basisausbildung heraus?

Man sollte bereits vor Dienstvertragsunterzeichnung eine Vereinbarung treffen, welche Fächer wie lange absolviert werden! Eine Empfehlung ist auch, wenn am Spital vorhanden, auf eine Rotation in der Neurologie zu pochen, da diese später keine Pflichtrotation ist (aber Alternativ als Wahlfach absolviert werden kann)!

Falls du Tipps und Tricks für die Ausbildung hast, teile dieses Wissen mit deinen KollegInnen und lass sie uns wissen!

Der Spitalsturnus

Auf die Basisausbildung folgen 27 Monate Rotationen durch verschiedene Fächer, die vorwiegend im Spital stattfinden. Theoretisch besteht jedoch wie auch in der alten Ausbildung die Möglichkeit, manche Fächer im niedergelassenen Bereich zu absolvieren. Die Fächer setzen sich wie folgt zusammen:

  • Innere Medizin in der Dauer von zumindest 9 Monaten
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe in der Dauer von zumindest 3 Monaten
  • Kinder- und Jugendheilkunde in der Dauer von zumindest 3 Monaten
  • Orthopädie und Traumatologie in der Dauer von zumindest 3 Monaten
  • Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin in der Dauer von zumindest 3 Monaten
  • sowie zwei Wahlfächer in der Dauer von jeweils zumindest 3 Monaten aus folgenden Fachgebieten:

    • Anästhesiologie und Intensivmedizin
    • Augenheilkunde- und Optometrie
    • Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
    • Haut- und Geschlechtskrankheiten
    • Neurologie
    • Urologie

Die Lehrpraxis

Am Ende der Ausbildung steht die verpflichtende Lehrpraxis in einer (Gruppen-) Praxis für Allgemeinmedizin in der Dauer von zumindest 6 Monaten, einschließlich Inhalte der Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde und der Haut- und Geschlechtskrankheiten, sofern diese nicht im Rahmen des Wahlfaches absolviert wurden. Die Lehrpraxis soll nach 5 Jahren auf 9 Monate und ab 2027 (!) auf 12 Monate ausgedehnt werden.

Fazit

Die Ausbildungsreform hat leider eine wichtige, langjährige Forderung nicht erfüllt: die Etablierung eines Facharztes für Allgemeinmedizin. Warum genau dies nicht umgesetzt wurde, bleibt im dunkeln. Zudem ist der Anteil an echter fachspezifischer Ausbildung - die Lehrpraxis - quantitativ relativ gering. Nur 6 von insgesamt 42 Monaten finden tatsächlich in der Allgemeinmedizin statt - ein Verhältnis, dass sich in anderen Fächern niemals durchsetzen lassen würde. Dennoch stellt die verpflichtende Lehrpraxis immerhin eine Verbesserung zum Status quo dar.

Problematisch ist jedoch, dass durch die Änderungen der Rahmenbedingungen insgesamt nun weniger Ärztinnen und Ärzte in Kontakt mit der Allgemeinmedizin kommen können, da z.B. die Lehrpraxis nicht für das Basisjahr anrechenbar ist. Es gäbe also weiterhin viel Verbesserungspotential, um eine wirklich international herzeigbare, hochqualitative Ausbildung für Allgemeinmedizin zu etablieren.

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