Aufgaben
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist das „Leitungsorgan“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
- Einrichtung eines den Anforderungen des Vereins entsprechenden Rechnungswesens mit laufender Aufzeichnung der Einnahmen/Ausgaben und Führung eines Vermögensverzeichnisses als Mindesterfordernis,
- Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses,
- Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung in den Fällen des § 9 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a–c dieser Statuten,
- Information der Vereinsmitglieder über die Vereinstätigkeit, die Vereinsgebarung und den geprüften Rechnungsabschluss,
- Verwaltung des Vereinsvermögens,
- Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen und außerordentlichen Vereinsmitgliedern,
- Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins.
Interessenkonflikte
Vorstandsmitglieder sollen keine wesentlichen Interessenkonflikte aufweisen, die sie in der Ausführung in ihrer Tätigkeit behindern oder negativ beeinflussen könnten.
Für Obmann/Obfrau und deren Stellvertretung gelten aufgrund der Repräsentativen Aufgabe nach Außen:
- Keine aktive Rolle in einer wahlwerbenden politischen Partei
- Keine aktive Rolle in einer wahlwerbenden Fraktion der Ärztekammer
Für alle Vorstandsmitglieder gilt:
- In der Bewerbung und während der Vorstellung im Rahmen der Wahl auf der Generalversammlung sollen die Kandidaten etwaige Interessenkonflikte offenlegen und ihre Einschätzung bzgl. deren Relevanz erklären, sowie mögliche Strategien falls diese Interessenskonflikte schlagend werden.
Zeitliche Verfügbarkeit
- Ca. 1 Skype-Meeting pro Monat
- 1-2 Klausurwochenenden pro Jahr
- Regelmäßige Email-Kommunikation
- Gesamt ca. 3 Stunden pro Woche.
Dokumentation
- Kommunikation von wichtigen Ereignissen/Treffen an Vorstand und/oder Kernteam
- Strukturierte schriftliche Dokumentation von kritischen Informationen für die Weitergabe an Postennachfolger
Übergabe
- Bei Wechsel der Vorstandsmitglieder (Austritt alter, Eintritt neuer in den Vorstand) sollte zumindest eine Zeitperiode von einem halben Jahr das scheidende Vorstandsmitglied in seinem Ressort involviert bleiben, um eine geleitete Übergabe zu ermöglichen.